Unsere Forderungen sind Zug um Zug gegen Lieferung oder sonstige Erbringungen unserer Leistung ohne Abzug in bar fällig.

Bei Sonderausführungen oder -Zubehör, Anhängerbau und Kofferaufbauten ist eine Anzahlung in Höhe von 70% des Kaufpreises zu leisten, die mit Zugang der Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig ist.

Bei Auftragsrücknahme erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung.